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Private Krankenversicherung - Berufsgruppen

Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Zudem haben Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 50.850 € (sogenannte Versicherungspflichtgrenze) die Möglichkeit, sich privat zu versichern.

Angestellte

Angestellte sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 50.850 € können sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei wählen.

Genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die sich nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen richten.

Als privat Krankenversicherter erhalten Sie in der Regel Beitragsrückerstattungen von bis zu 6 Monatsbeiträgen, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Im Gegensatz zur Beitragszahlung müssen Arbeitnehmer die Beitragsrückerstattung nicht mit ihrem Arbeitgeber teilen.

Beamte

Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und können somit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung frei wählen.

  • Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung
    Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zahlen den vollen Beitrag auf Ihr Einkommen. Der Dienstherr übernimmt keinen Zuschuss zum monatlichen Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse.

  • Beamte in der privaten Krankenversicherung
    Bei privat versicherten Beamten beteiligt sich der Dienstherr in Form der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Krankheitskosten.
    Abhängig von den persönlichen Verhältnissen (verheiratet, Kinder etc.) wird ein fester Prozentsatz der Kosten erstattet. Die Höhe der prozentualen Beihilfeleistung ist vom Dienstherren abhängig, also je nach Bundesland verschieden. Für den verbleibenden Restkostenanteil bietet sich die Absicherung über eine private Krankenversicherung an.
    Unbedingt empfehlenswert ist auch ein Beihilfeergänzungstarif, da die Beihilfe in einigen Bereichen Höchstsätze hat oder durch andere Regelungen begrenzt ist.

  • Beispiel für Länder mit 50%iger Beihilfe
    Bei einem ledigen Beamten ohne Kinder übernimmt die Beihilfe 50% der entstandenen Krankheitskosten. Für die restlichen 50% ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung notwendig.
    Beamte müssen nur noch die Restkostenquote absichern, die nicht über die Beihilfe abgedeckt wird. Eine private Krankenversicherung ist daher in den meisten Fällen erheblich günstiger als eine gesetzliche Krankenversicherung.

Selbständige

Selbständige unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können unabhängig von Ihrem Einkommen zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung wählen.

Besonders wichtig ist die richtige Wahl des Krankentagegeldes. Denn bei Krankheit haben sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Die Zahlung eines angemessenen Krankentagegeldes sollte schon ab einem frühen Zeitpunkt, mindestens aber ab der dritten Krankheitswoche, vereinbart werden. Ansonsten kann die Krankheit schnell zum finanziellen Ruin führen.

Freiberufler

Selbständig tätige Freiberufler unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können unabhängig von Ihrem Einkommen zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen.

Angestellte Freiberufler sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 50.850 €. Übersteigt das Bruttojahreseinkommen diese Summe, dann besteht die Möglichkeit, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen.

Vergünstigte Tarife für Heilberufe
Viele private Krankenversicherungen bieten günstige Sondertarife für Mediziner und Zahnmediziner an.

Studenten

Studenten haben zu Beginn des Studiums die Möglichkeit, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen. Familienversicherte Studenten können zudem mit Vollendung des 25. Lebensjahres (zuzüglich der Dauer des Wehr- oder Zivildienstes) zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Nach dem 14. Fachsemester oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres ist die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung möglich.


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