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Baufinanzierung
Der Erfolg einer Baufinanzierung hängt nicht allein von einem günstigen Zins ab. Steuerliche Faktoren sind genauso zu beachten wie persönliche Wünsche, so zum Beispiel die Möglichkeit, eine Sondertilgung zu vereinbaren.
Finanzierungsgründe - Kauf: Sie möchten eine bereits bestehende Immobilie erwerben und benötigen eine Finanzierung.
- Bau: Sie möchten eine Immobilie bauen und benötigen eine Finanzierung.
- Anschlussfinanzierung: Sie finanzieren derzeit eine Immobilie und ihr jetziges Darlehen läuft bald aus. Unter Umständen können Sie bei der Anschlussfinanzierung erhebliche Kosten sparen.
- Kapitalbeschaffung: Sie benötigen einen Kredit, der nicht für den Bau oder Kauf einer Immobilien bestimmt ist. Wenn Sie Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie sind, können Sie eventuell über ein Grundschulddarlehen einen Kredit erlangen.
- Umschuldung: Sie finanzieren eine Immobilie derzeit über ein Darlehen und möchten sich nach einer günstigeren Variante umsehen. Unter gewissen Umständen kommt eine Umschuldung in Frage
Finanzierungszweck- Eigennutzer (bewohnen die Immobilie selbst)
- Kapitalanleger (kaufen oder bauen, um sie zu vermieten)
Im Rahmen der Baufinanzierung ist oftmals nicht bekannt, dass es sinnvoll sein kann, Darlehen zu splitten. So kann die durchschnittliche Zinsbindung verringert und die Zinsbelastung erheblich reduziert werden. Zudem sollte die Baufinanzierung auf die persönliche Situation abgestimmt werden. Steht in einigen Jahren die Auszahlung einer Versicherung oder anderer Geldbeträge (Abfindung, Fördergelder etc.) an, so kann durch eine Aufteilung der Darlehen die Baufinanzierung auch ohne zusätzliche Sondertilgung flexibel gestaltet werden.
Sondertilgung Viele Bauherren möchten bei ihrer Baufinanzierung jedoch nicht auf die Möglichkeit einer Sondertilgung verzichten. Zwar verfügen viele zu Beginn der Finanzierung noch nicht über üppige finanzielle Mittel. Mit den Jahren können jedoch Gehaltserhöhungen, Erbschaften oder sonstige Ereignisse dazu führen, dass überschüssiges Kapital zur Verfügung steht, mit dem das laufende Darlehen teilweise getilgt werden könnte. Der weitblickende Bauherr sollte sich also das Recht offen lassen, Sondertilgungen durchzuführen.
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