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23.01.2012 Absicherung von Hinterbliebenen mit der Riester-RenteRiester-Sparer können für den Fall ihres Todes vorsorgen, um Hinterbliebenen das Riester-Kapital und die staatliche Förderung zu vererben. Das Gesetz für die förderunschädliche Verwendung von Riester-Kapital sieht im Todesfall eines Förderberechtigten drei Möglichkeiten vor. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass der Riester-Sparer für seinen Ehepartner eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenenrente abschließt. Darüber hinaus kann für kindergeldberechtigte Kinder eine Waisenrente vereinbart werden. Die dritte Alternative besteht darin, dass das gesparte Vorsorgekapital inklusive Zulagen und Steuervorteilen auf einen eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen wird. Wünscht der Riester-Sparer, dass in seinem Todesfall das bis dahin zur Verfügung stehende Kapital in einem Betrag an seine Erben ausgezahlt wird, hat dies zur Folge, dass die gesamten staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden müssen. |
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