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26.03.2010 Neuregelung der britischen Einlagensicherung für VersicherteZum 1. Januar 2010 traten neue Regelungen zur Einlagensicherung in Großbritannien in Kraft. Die Neuregelung soll den Einlagenschutz für die Versicherten durch den britischen Einlagensicherungsfonds FSCS (Financial Services Compensation Scheme) transparenter und nachvollziehbarer machen. Künftig gewährt das FSCS die Erstattung von 90% der Einlagen ohne Begrenzung der Entschädigungshöhe für den Fall, dass eine Versicherungsgesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Unangetastet bleibt der Schutz aller Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in der EU. Entsprechend genießen Versicherungsnehmer aus Deutschland den oben dargestellten Schutz bei allen in Großbritannien aufgelegten Versicherungen bei Unternehmen, die von der britischen Finanzaufsicht FSA zugelassen sind. |
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