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Versicherungen-Deutschland.de
14.09.2009

Wechselfrist für gesetzlich Versicherte: 31.10.2009

Das neue Versicherungsjahr beginnt am 01.01.2010. Wechselwillige sollten daher die 2-monatige Kündigungsfrist bei ihrer bisherigen Krankenkasse beachten. Eine vorsorgliche Kündigung hat keinerlei negative Konsequenzen. Sollte bis zum Jahresende keine neue Krankenversicherung gefunden werden, muss die bisherige Krankenkasse den Versicherten wieder aufnehmen. Bis dahin bleibt ausreichend Zeit, sich über Tarife und Vorteile einer Privaten Krankenversicherung zu informieren. Voraussetzung für den Wechsel in eine Private Krankenversicherung ist für Angestellte ein bestimmtes Mindesteinkommen in den letzten drei Jahren. Um in eine PKV wechseln zu können, müssen folgende Mindesteinkommen erreicht worden sein: - 2007: 47.700 € - 2008: 48.150 € - 2009: 48.600 € Bei der Wahl einer leistungsstarken Privaten Krankenversicherung empfiehlt sich ein genauer Vergleich der unterschiedlichen Tarife und Leistungen unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände und Wünsche.

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