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Versicherungen-Deutschland.de
08.12.2009

Bundesbürger rufen Riester-Zulagen nicht ab – Frist bis zum Jahresende

Viele Riester-Sparer verschenken Geld. Denn sie wissen oftmals nicht, dass sie einen Zulagenantrag stellen müssen. Unter Berufung auf die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) meldet das ZDF-Magazin „WISO“, dass dies nahezu ein Drittel aller abgeschlossenen Verträge in den abgelaufenen Jahren betrifft. Etwa 30% aller Zulagen und damit rund 480 Millionen Euro staatlicher Riester-Zulagen verfielen dadurch bereits.

Der Anspruch auf Zulagen aus der Riester-Rente erlischt zwei Jahre nach dem Kalenderjahr, für das sie gezahlt werden sollen. Für das Kalenderjahr 2007 endet die Antragsfrist damit am 31.12.2009. Wer keine Zulagen verschenken möchte, sollte daher stets rechtzeitig einen Antrag auf Riester-Zulagen einreichen, denn die Auszahlung der späteren Riester-Rente fällt ohne die Zulagen entsprechend geringer aus.

Weitere Informationen zu dem Bereich Riester-Rente


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