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Versicherungen-Deutschland.de
24.11.2009

Altersvorsorge für junge Apotheker, Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte

Auch Apotheker, Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte wünschen sich einen sorgenfreien Ruhestand. Mit der Rürup-Rente (Basis-Rente) lässt sich dabei für diese Berufsgruppen attraktiv Altervorsorge betreiben. Denn es winkt nicht nur eine hohe Rente im Alter, vielmehr lassen sich schon in der Einzahlphase deutliche Steuervorteile erzielen. Anfänglich bis zu 68 % der Beiträge zur Rürup-Rente lassen sich von der Steuer absetzen. Anschließend kommen jährlich 2 Prozentpunkte hinzu, bis der maximal absetzbare Betrag von 20.000 Euro pro Jahr für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete erreicht wird. Apotheker, Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte können ihren Rentenbeginn zudem flexibel festlegen, jedoch nicht vor dem 60. Lebensjahr.

Möglich ist zudem die Mitabsicherung des Ehegatten, so dass die Familie im Todesfall weiterhin versorgt wird. Entsprechend ist ein Verkauf, eine Verpfändung oder Abtretung nicht möglich. Zu beachten ist zudem, dass Einmalzahlungen vom Gesetzgeber ausgeschlossen sind und die Rentenzahlungen regelmäßig lebenslang erfolgen.

Weitere Informationen zu dem Bereich Rürup-Rente


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