Achtsamkeit bei Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gefragt
Als erwerbsunfähig gilt ein Arbeitnehmer, wenn er gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seiner bisherigen, sowie einer anderen beruflichen Tätigkeiten mehr als drei Stunden am Tag nachzugehen. Im Vergleich dazu kann bei einer Berufsunfähigkeit noch ein anderer Beruf ausgeführt werden.
Da eine Erwerbsunfähigkeit verhältnismäßig selten auftritt, warnen Verbraucherschützer vor billigen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, die im Ernstfall nicht den erwarteten Schutz bieten. Oftmals sind Berufsunfähigkeitsversicherungen die bessere Wahl, da laut dem Statistischen Bundesamt jeder Fünfte im Laufe seines Lebens berufsunfähig wird.
Wie bei jedem Vertragsabschluss sollten die Versicherungsbedingungen aufmerksam geprüft werden, um nicht erst bei Eintritt einer Krankheit zu erfahren, welche Leistungen von der Versicherung übernommen und ab wann diese zugesprochen werden.