Der Gesetzgeber legt entsprechend der Situation an den Finanzmärkten einen Höchstrechnungszins fest, der den Lebensversicherern als Grundlage ihrer Zinsversprechungen gegenüber Kunden dient. Aufgrund der gegenwärtig niedrigen Kapitalmarktzinsen wird der Garantiezins, der von den Lebensversicherern nicht überschritten werden darf, im kommenden Jahr von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt.
Die Gesamtverzinsung der Lebensversicherungen besteht neben dem Garantiezins jedoch aus weiteren Bestandteilen. Ein wichtiger Teil sind die Erträge aus den Überschüssen, die von den Unternehmen bei der Kapitalanlage erzielt werden. Laut der Mindestzuführungsverordnung sind die Versicherer dazu verpflichtet, mindestens 90 Prozent ihrer Gewinne aus Kapitalanlagen an ihre Kunden auszuschütten. Somit setzt sich die Gesamtverzinsung aus dem Garantiezins, der jährlich zugeteilten laufenden Verzinsung sowie einem Schlussüberschussanteil und einer Beteiligung an den Bewertungsreserven zusammen. Die einzelnen Versicherungsunternehmen können demzufolge auf Grundlage des gesetzlich vorgegebenen Garantiezinses zu unterschiedlichen Gesamtverzinsungen gelangen.