Unwissenheit über Steuervorteile der privaten Altersvorsorge

Im Rahmen einer Umfrage des Marktforschungsinstituts GFK im Auftrag der Gothaer Lebensversicherung wurde ersichtlich, dass nur einer Minderheit der Bevölkerung bewusst ist, dass Produkte zur privaten Altersvorsorge steuerlich begünstigt werden. Rund jedem fünften Deutschen ist diese Tatsache gar nicht bekannt.

Die steuerlichen Änderungen in der privaten Altersvorsorge, die ab 2012 in Kraft treten, sind insbesondere jungen Bürgern unter 30 Jahren fremd. Ab dem kommenden Jahr tritt bei Neuverträgen von privaten Altersvorsorgeprodukten die Neuerung ein, dass eine Kapitalauszahlung mit 60 oder 61 Jahren voll versteuert werden muss. Ursache dafür ist, dass die Rentenaltersgrenze ab 2012 auf 62 Jahre erhöht wird.

Bei Abschluss einer privaten Renten- oder Lebensversicherung in 2011 sind nur die Hälfte der Erträge aus dem Altervorsorgeprodukt zu versteuern, wenn das 60. Lebensjahr vollendet ist und eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren besteht.