Die Bundesregierung plant ab 2012 von jedem Riester-Sparer die Zahlung eines Mindestbeitrags von 60 Euro im Jahr, um Anspruch auf die staatliche Förderung zu erhalten.
Aufgrund von nicht gemeldeten Statusänderungen, z. B. wenn ein Ehepartner berufstätig wird und demzufolge Rentenansprüche entstehen, mussten in zahlreichen Fällen die Zulagen vom Vorsorgekonto wieder zurückgebucht werden. Momentan gilt die Zahlung eines Mindestbeitrags nur für Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Rentenversicherung. Von der Neuerung sollen jedoch Ehegatten von Riester-Sparern, die einen eigenen Vertrag besitzen, ausgeschlossen sein.
Darüber hinaus ist geplant, dass in bestimmten Fällen Beiträge in einer Frist von zwei Jahren nachgezahlt werden können. Langfristig soll mit den Änderungen der Riester-Rente die zukünftige Rente erhöht werden.