Änderungen bei der Riester-Rente in 2012

In 2012 müssen Riester-Sparer jährlich einen Sockelbeitrag von 60 Euro in ihren Vertrag einzahlen, da sie sonst keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen und Steuervorteile haben. Infolge dessen sind auch beitragsfreie Riester-Verträge für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegattenverträge) nicht mehr möglich. Der Sonderausgabenabzug des Sockelbeitrags erfolgt ab 2012 durch den unmittelbar förderberechtigten Ehegatten, sofern dieser den Höchstbetrag von 2.100 Euro im Jahr nicht ausgeschöpft hat. Dem mittelbar Begünstigten steht kein eigener Sonderausgabenabzug zu.

Darüber hinaus wird bei der Riester-Rente ab diesem Jahr die Neuerung gelten, dass Riester-Sparer, die aufgefordert wurden, zu viel erhaltene Riester-Zulagen zurück zu überweisen, da sie versehentlich keine oder zu geringe Eigenbeiträge abgeführt haben, diese noch bis zum Beginn der Auszahlungsphase nachträglich entrichten können.

Zudem sinkt bei allen Neuverträgen ab dem 01. Januar 2012 die gesetzlich garantierte Mindestverzinsung von 2,25 auf 1,75 Prozent und die Auszahlung der Rente verlängert sich aufgrund der Erhöhung des Renteneintrittalters von 60 auf 62 Lebensjahre.