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Rürup-Rente - Voraussetzungen

Die Rürup-Rente ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler geeignet, kann aber auch von Angehörigen anderer Berufsgruppen wie Angestellten, Arbeitern und Beamten genutzt werden.

Ein Rürup-Vertrag muss, um als solcher anerkannt zu werden, bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dies sind u. a.:

  • Die Auszahlungen müssen als lebenslange monatliche Leibrente erfolgen
  • Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Begünstigten
  • Die Ansprüche aus der Rürup-Rente können grundsätzlich nicht vererbt werden; es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder die Kinder zu vereinbaren
  • Die Ansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden


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Neuerungen bei der Rürup-Rente ab 2012

13.12.2011
Die Bundessteuerberaterkammer weist darauf hin, dass ab dem kommenden Jahr Vertragsinhaber einer Basisrente (Rürup-Rente) höhere Beiträge von der Steuer absetzen können. Ab 2012 werden demnach bei Alleinstehenden Beiträge in Höhe von 20.000 Euro, bei Verheirateten in Höhe von 40.000 Euro von den … Weiterlesen

Vermögen der Rürup-Rente ist gegen Pfändung geschützt

05.12.2011
Die Rürup-Rente stellt besonders für die Berufsgruppe der Selbstständigen und Freiberufler eine attraktive Form der staatlich geförderten Altersvorsorge dar. Das Vermögen, das in der Ansparphase angesammelt wurde, ist bei einer Pfändung im Falle eines Scheiterns der Existenzgründung geschützt. … Weiterlesen

Rürup-Rente ab 2011 steuerlich noch günstiger

18.01.2011
Die Anrechnungsbeträge für die Rürup-Rente bzw. Basis-Rente steigen ab 2011 weiter an. So ist der prozentuale Anteil, der von den Beiträgen zur Rürup-Rente als Sonderausgabe abgesetzt werden kann, aktuell von 70 auf 72% angestiegen. Entsprechend können in diesem Jahr Beitragszahlungen von bis zu 20.000 Euro … Weiterlesen

Selbständige bereit, Garantien in der Altersvorsorge zu bezahlen

03.12.2010
Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa würden 45% aller Freiberufler und Selbständigen trotz des aktuell euphorischen Marktumfelds nur dann Aktien oder Fonds für ihre Altersvorsorge verwenden, wenn bei Fälligkeit zumindest die eingezahlten Beiträge garantiert … Weiterlesen

Selbständige wünschen sich bessere Informationen über die private Altersvorsorge

29.11.2010
Gemäß einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa sehen sich lediglich 27% der deutschen Selbständigen über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge ausreichend informiert. Entsprechend der niedrigen Aufklärungsrate liegt die Quote der Freiberufler und Selbständigen, die eine … Weiterlesen
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