Rürup-Rente - Funktionsweise
AnsparphaseDer Kunde schließt einen Vertrag über eine Rürup-Rente bei einer Versicherung ab, in den er laufende Beiträge einzahlt, wobei es die Möglichkeit gibt, diese Einzahlungen variabel zu gestalten und z. B. bei Bedarf auch beitragsfreie Zeiträume zu vereinbaren. Die Beiträge können, zusammen mit ggf. zu zahlenden Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung, als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, und zwar schrittweise bis zu einer Höhe von maximal 20.000 € (bei Ehepaaren 40.000 €) im Jahr 2025. Im Jahr 2009 können zunächst nur 68 % der Beiträge (für Rürup-Rente plus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung) geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte an, so dass im Jahr 2025 100 % erreicht sind. Von dem Betrag, der als Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht wird, ist aber dann noch der Arbeitgeberbeitrag abzuziehen. AuszahlphaseDie Auszahlungen aus dem Vertrag über die Rürup-Rente werden nachgelagert besteuert, allerdings erst ab dem Jahr 2040 zu 100 %. Im Jahr 2009 unterliegen zunächst nur 58 % des ausgezahlten Betrages der Besteuerung. Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 um jeweils 2 Prozentpunkte, danach um jeweils einen Prozentpunkt jährlich an. Der Betrag, den ein Begünstigter, der während dieser Übergangszeit erstmals Auszahlungen aus seinem Rürup-Vertrag erhält, steuerfrei bekommt, wird für diese Person lebenslang als steuerfreier Betrag festgeschrieben. Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot für eine Rürup-Rente an!
Die Bundessteuerberaterkammer weist darauf hin, dass ab dem kommenden Jahr Vertragsinhaber einer Basisrente (Rürup-Rente) höhere Beiträge von der Steuer absetzen können. Ab 2012 werden demnach bei Alleinstehenden Beiträge in Höhe von 20.000 Euro, bei Verheirateten in Höhe von 40.000 Euro von den … Weiterlesen Die Rürup-Rente stellt besonders für die Berufsgruppe der Selbstständigen und Freiberufler eine attraktive Form der staatlich geförderten Altersvorsorge dar. Das Vermögen, das in der Ansparphase angesammelt wurde, ist bei einer Pfändung im Falle eines Scheiterns der Existenzgründung geschützt. … Weiterlesen Die Anrechnungsbeträge für die Rürup-Rente bzw. Basis-Rente steigen ab 2011 weiter an. So ist der prozentuale Anteil, der von den Beiträgen zur Rürup-Rente als Sonderausgabe abgesetzt werden kann, aktuell von 70 auf 72% angestiegen. Entsprechend können in diesem Jahr Beitragszahlungen von bis zu 20.000 Euro … Weiterlesen Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa würden 45% aller Freiberufler und Selbständigen trotz des aktuell euphorischen Marktumfelds nur dann Aktien oder Fonds für ihre Altersvorsorge verwenden, wenn bei Fälligkeit zumindest die eingezahlten Beiträge garantiert … Weiterlesen Gemäß einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa sehen sich lediglich 27% der deutschen Selbständigen über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge ausreichend informiert. Entsprechend der niedrigen Aufklärungsrate liegt die Quote der Freiberufler und Selbständigen, die eine … Weiterlesen |