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Riester-Rente - Voraussetzungen
Unter anderem folgende Personengruppen können einen Vertrag über eine Riester-Rente mit der entsprechenden staatlichen Förderung abschließen: - Rentenversicherungspflichtige Angestellte
- Beamte, Richter und Soldaten
- Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
Ein Riester-Vertrag muss, um als solcher anerkannt zu werden, zertifiziert sein, das heißt er muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dies sind unter anderem: - Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen
- Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr des Begünstigten
- Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, lediglich 30 % des Kapitals dürfen zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalzahlung gezahlt werden
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