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Britische Lebensversicherung - Wissenswertes (6)

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung der Versicherungsnehmer erfolgt bei den englischen Versicherungen auf differenzierte Weise.

Die Unternehmen Standard Life und Royal London sind Mitglied in der umlagefinanzierten unabhängigen britischen Entschädigungseinrichtung FSCS (Financial Services Compensation Scheme), das gemäß dem britischen Gesetz „Financial Services and Markets Act 2000“ (FSMA) die Sicherung der Kundenansprüche gegenüber Finanzdienstleistern vornimmt. Abgedeckt wird durch das FSCS (auch als „Feuerwehrfonds“ bekannt) die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, die von der der unabhängigen Financial Services Authority (FSA) zugelassen worden sind. Die FSA übernimmt im Auftrag der britischen Regierung den Schutz der Verbraucher und die Aufsicht über den britischen Finanzdienstleistungssektor. Das FSCS kann mit einer Entschädigungszahlung dann einspringen, wenn ein Versicherungsunternehmen aufgrund Insolvenz oder Einstellung der Geschäftstätigkeit tatsächlich oder voraussichtlich nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Für die Leistung von Entschädigungen gelten dabei bestimmte Höchstgrenzen und Regeln, die von der FSA festgelegt werden. Das FSCS gewährt bei englischen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen die Erstattung von 90 % der Einlagen ohne betragliche Höchstgrenzen.

Nicht Mitglied im FSCS ist das Versicherungsunternehmen Canada Life. Der Schutz der Einlagen wird hier durch die rechtliche Einrichtung der Vermögenswerte in den Versicherungsverträgen von Canada Life als Sicherungsvermögen erreicht. Sicherungsvermögen ist geschützt wie Sondervermögen. Versicherungsnehmer werden daher im Falle einer Insolvenz von Canada Life vorrangig aus dem Sicherungsvermögen bedient.

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