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Durchführungswege (4)
UnterstützungskasseDie Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Zahlungen an eine Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – entweder direkt oder durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers aus dessen Bruttogehalt. Die Beiträge sind daher als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Der Anspruch des Arbeitnehmers richtet sich gegen den Arbeitgeber. Demzufolge hat der Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a. G.), der im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Leistungspflicht übernimmt, zu leisten. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht. Sie ist frei in der Wahl der Vermögensanlage. Aufgrund der direkten Ansprüche gegen den Arbeitgeber besteht für diesen ein hohes finanzielles Risiko durch mögliche vorzeitige Versorgungsfälle. Um diese betriebsfremden Risiken auszuschließen, ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung anzuraten. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Sozialversicherungsabgaben sparen. Da die Beiträge zur Unterstützungskasse steuerfrei sind, unterliegen die Ergebnisse der nachgelagerten Besteuerung. Vorteile für Arbeitnehmer- unbegrenzte Steuerfreiheit der Aufwendungen
- Sozialversicherungsfreiheit bis 4 % der Beitragsbemssungsgrenze West (derzeit 2.688 € pro Jahr)
- Kapital- und Rentenleistungen
- steueroptimierte Auszahlung aufgrund hoher Freibeträge im Alter
Nachteile- keine Fortführung nach Arbeitgeberwechsel möglich
- keine Riesterförderung
Vorteile für Arbeitgeber- Senkung von Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Bilanzneutralität
- geringer Verwaltungsaufwand
- Abschluss einer Rückdeckungsversicherung zur Absicherung der Versorgungsrisiken
- unbeschränkte Leistungshöhe
- Beiträge sind frei verwendbar
Nachteile- PSV-Beitragspflicht
- Entgeltumwandlungsanspruch des Arbeitnehmers mit Riester-Förderung nicht umsetzbar
- direkter Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber
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Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge an! Laut einer Umfrage der Generali Versicherungen und des F.A.Z.-Instituts unter Personalverantwortlichen bevorzugen deutsche Mittelständler (Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern) die rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge. Während 71 Prozent auf diese Form zurückgreifen, setzen … Weiterlesen Laut der Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand“ des Marktforschungsinstituts forsa, in deren Rahmen 100 Personalverantwortliche mittelständischer deutscher Unternehmen befragt wurden, erhöht sich die Beteiligungsquote der Belegschaft an betrieblichen Altersvorsorgemodellen, je aktiver das Management … Weiterlesen Laut einer repräsentativen Umfrage des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung betreiben weniger als fünf Prozent der deutschen Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro betriebliche Altersvorsorge. Zwar wird diese Form der Altersvorsorge auch von Geringverdienern als wichtiger … Weiterlesen Die Deutsche Bank gibt bekannt, dass Beschäftigte und Arbeitgeber im Jahr 2011 elf Prozent mehr Beiträge über die betriebliche Altervorsorge (bAV) angespart haben als im Vorjahr. Eine Befragung der Deutschen Bank kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass 74 Prozent der Beschäftigten in großen Unternehmen … Weiterlesen Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich zukünftiger Unisex-Tarife bei Versicherungen gilt nur für private Versicherungsverträge. In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist auch weiterhin eine Differenzierung zwischen den Geschlechtern mit entsprechend unterschiedlicher Leistungshöhe … Weiterlesen |
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