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Durchführungswege (2)
DirektversicherungDie Direktversicherung ist eine weit verbreitete und unkomplizierte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers eine Renten- oder Lebensversicherung ab. Die Beiträge hierfür können entweder vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung aus dem Arbeitslohn des Arbeitnehmers finanziert werden. Die Beiträge zur Direktversicherung sind vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zudem unterliegen sie bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West, also zur Zeit bis 2.688 € jährlich, nicht der Sozialversicherungspflicht. Bei einer vom Arbeitnehmer aus Entgeltumwandlung finanzierten Direktversicherung unterliegen die Beiträge ebenfalls bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West nicht der Sozialversicherungspflicht. Zudem sind die Beiträge bis zu dieser Höhe zzgl. maximal 1.800 € jährlich steuerfrei. Erst die spätere Leistung wird mit dem für den Arbeitnehmer im Rentenalter gültigen Steuersatz versteuert. Da die Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen die Versicherung haben, muss der Arbeitgeber keine PSV-Beiträge bezahlen. Zudem unterliegen Direktversicherungen der staatlichen Versicherungsaufsicht. Vorteile für Arbeitnehmer- Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West zzgl. maximal 1.800 € jährlich steuerfrei
- Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West
- Absicherung der Angehörigen möglich
- flexible Anlagemöglichkeiten
- Riesterförderung möglich
- Fortführung nach Arbeitgeberwechsel möglich
Vorteile für Arbeitgeber- Senkung von Lohnnebenkosten
- kein Versorgungsrisiko, da sich die Ansprüche unmittelbar gegen die Versicherung richten
- Bilanzneutralität
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers mit Möglichkeit der Riesterförderung wird umgesetzt
- keine PSV-Beitragspflicht
zurück weitere Informationen Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge an! Laut einer Umfrage der Generali Versicherungen und des F.A.Z.-Instituts unter Personalverantwortlichen bevorzugen deutsche Mittelständler (Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern) die rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge. Während 71 Prozent auf diese Form zurückgreifen, setzen … Weiterlesen Laut der Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand“ des Marktforschungsinstituts forsa, in deren Rahmen 100 Personalverantwortliche mittelständischer deutscher Unternehmen befragt wurden, erhöht sich die Beteiligungsquote der Belegschaft an betrieblichen Altersvorsorgemodellen, je aktiver das Management … Weiterlesen Laut einer repräsentativen Umfrage des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung betreiben weniger als fünf Prozent der deutschen Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro betriebliche Altersvorsorge. Zwar wird diese Form der Altersvorsorge auch von Geringverdienern als wichtiger … Weiterlesen Die Deutsche Bank gibt bekannt, dass Beschäftigte und Arbeitgeber im Jahr 2011 elf Prozent mehr Beiträge über die betriebliche Altervorsorge (bAV) angespart haben als im Vorjahr. Eine Befragung der Deutschen Bank kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass 74 Prozent der Beschäftigten in großen Unternehmen … Weiterlesen Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich zukünftiger Unisex-Tarife bei Versicherungen gilt nur für private Versicherungsverträge. In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist auch weiterhin eine Differenzierung zwischen den Geschlechtern mit entsprechend unterschiedlicher Leistungshöhe … Weiterlesen |
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