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Durchführungswege (2)

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine weit verbreitete und unkomplizierte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers eine Renten- oder Lebensversicherung ab. Die Beiträge hierfür können entweder vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung aus dem Arbeitslohn des Arbeitnehmers finanziert werden.

Die Beiträge zur Direktversicherung sind vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zudem unterliegen sie bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West, also zur Zeit bis 2.688 € jährlich, nicht der Sozialversicherungspflicht.

Bei einer vom Arbeitnehmer aus Entgeltumwandlung finanzierten Direktversicherung unterliegen die Beiträge ebenfalls bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West nicht der Sozialversicherungspflicht. Zudem sind die Beiträge bis zu dieser Höhe zzgl. maximal 1.800 € jährlich steuerfrei.

Erst die spätere Leistung wird mit dem für den Arbeitnehmer im Rentenalter gültigen Steuersatz versteuert.

Da die Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen die Versicherung haben, muss der Arbeitgeber keine PSV-Beiträge bezahlen. Zudem unterliegen Direktversicherungen der staatlichen Versicherungsaufsicht.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West zzgl. maximal 1.800 € jährlich steuerfrei
  • Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West
  • Absicherung der Angehörigen möglich
  • flexible Anlagemöglichkeiten
  • Riesterförderung möglich
  • Fortführung nach Arbeitgeberwechsel möglich

Vorteile für Arbeitgeber

  • Senkung von Lohnnebenkosten
  • kein Versorgungsrisiko, da sich die Ansprüche unmittelbar gegen die Versicherung richten
  • Bilanzneutralität
  • Rechtsanspruch des Arbeitnehmers mit Möglichkeit der Riesterförderung wird umgesetzt
  • keine PSV-Beitragspflicht

 

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