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Betriebliche Altersvorsorge
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können Sie Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sparen und dadurch die Rendite Ihrer Altersvorsorge erhöhen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie die Möglichkeit, die Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt zu zahlen. Je nach steuerlicher Situation und Alter können Sie bereits mit einem monatlichen Aufwand von 80 € nach 35 Jahren Ansparzeit eine Altersrente von 1.400 € mtl. erhalten. Auch Arbeitgeber profitieren von den Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge. Sinkende Lohnnebenkosten bewirken je nach Mitarbeiterzahl enorme Kostenersparnisse. Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge an!
Laut einer Umfrage der Generali Versicherungen und des F.A.Z.-Instituts unter Personalverantwortlichen bevorzugen deutsche Mittelständler (Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern) die rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge. Während 71 Prozent auf diese Form zurückgreifen, setzen … Weiterlesen Laut der Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand“ des Marktforschungsinstituts forsa, in deren Rahmen 100 Personalverantwortliche mittelständischer deutscher Unternehmen befragt wurden, erhöht sich die Beteiligungsquote der Belegschaft an betrieblichen Altersvorsorgemodellen, je aktiver das Management … Weiterlesen Laut einer repräsentativen Umfrage des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung betreiben weniger als fünf Prozent der deutschen Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro betriebliche Altersvorsorge. Zwar wird diese Form der Altersvorsorge auch von Geringverdienern als wichtiger … Weiterlesen Die Deutsche Bank gibt bekannt, dass Beschäftigte und Arbeitgeber im Jahr 2011 elf Prozent mehr Beiträge über die betriebliche Altervorsorge (bAV) angespart haben als im Vorjahr. Eine Befragung der Deutschen Bank kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass 74 Prozent der Beschäftigten in großen Unternehmen … Weiterlesen Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich zukünftiger Unisex-Tarife bei Versicherungen gilt nur für private Versicherungsverträge. In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist auch weiterhin eine Differenzierung zwischen den Geschlechtern mit entsprechend unterschiedlicher Leistungshöhe … Weiterlesen |
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